Unsere Marktschwärmer Spielregeln

Unsere Idee lebt von Transparenz und Fairness im gegenseitigen Umgang von Erzeuger*innen, Gastgeber*innen und dem Marktschwärmer-Team. Dafür haben wir die folgenden verbindlichen Spielregeln formuliert.(aktuelle verbindliche Fassung vom 10.02.2022, ergänzend zu AGB und BGB)

 
 
 

Zusammenfassung der Spielregeln

 
 

Die Erzeuger*innen und ihre Produkte sind die Basis des Marktschwärmer-Netzwerks. Sie sind direktvermarktende Betriebe aus der bäuerlich geprägten Landwirtschaft und dem Lebensmittelhandwerk, die ihre Produkte in ihrer Region vermarkten. Sie sind verantwortlich für ihr Sortiment und informieren transparent über ihre Produkte, Produktionsweisen und Betriebe, sowohl online als auch während der Verteilungen. Sie achten und vertreten die Marktschwärmer-Werte und -Spielregeln gegenüber Gastgeber*innen, Mitgliedern und Anderen und tragen zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit ihrer Schwärmereien bei.

 
 

Die Gastgeber*innen sind die Leiter*innen und Gesichter der Schwärmereien. Sie sorgen dafür, dass ihre Schwärmereien sich zu attraktiven, eigenständigen, wirtschaftlich erfolgreichen und im Sinne der Marktschwärmer-Spielregeln agierenden Gemeinschaften aus Erzeuger*innen und Mitgliedern entwickeln. Sie sind die ersten Ansprechpartner*innen für Erzeuger*innen, Mitglieder, den Standort der Schwärmerei und das Marktschwärmer-Team in Schwärmerei-Angelegenheiten und stehen mit diesen Parteien in regelmäßigem Austausch. Sie vertreten ihre Schwärmereien und die verpflichtenden Marktschwärmer-Werte gegenüber Erzeuger*innen, Mitgliedern und Anderen nach außen.

 
 

Das Marktschwärmer-Team entwickelt die Rahmenbedingungen für ein aktives Netzwerk aus Erzeuger*innen, Gastgeber*innen und Mitgliedern. Das Team beobachtet und fördert den wirtschaftlichen Erfolg der Erzeuger*innen und Schwärmereien, schützt die Einhaltung der Werte und Spielregeln des Marktschwärmer-Netzwerks, stärkt die Zusammenarbeit im Netzwerk und betreut alle Beteiligten bei technischen und organisatorischen Angelegenheiten.

 
 

Alle Beteiligten achten die Spielregeln, die Nutzungsbedingungen und die Werte des Marktschwärmer-Netzwerkes. Sie verpflichten sich dazu, die Prinzipien der Regionalität, der Direktvermarktung, der Transparenz, der Nachhaltigkeit und der Fairness gegenüber der Gemeinschaft einzuhalten.

 
 



 

 

 

 

Unsere Erzeuger*innen…

 
 

1. …bieten grundsätzlich in der Region selbst produzierte Lebensmittel an; dazu gehören
 

  • Lebensmittel, deren Herstellungsprozess vollständig in der Region verortet ist; Beispiele: rohe Produkte (Gemüse, Obst, Eier, Milch), Fleisch- und Fischwaren und Milchprodukte aus regionaler Haltung sowie veredelte Produkte aus regionalen Zutaten.
  • Lebensmittel, deren entscheidender Schritt im Wertschöpfungsprozess (Veredlung bzw. Verarbeitung) in der Region verortet ist. Erzeuger*innen, sind im Fall der Verwendung überregionaler Zutaten dazu angehalten transparent Auskunft über die Herkunft dieser Zutaten zu geben. Das reine Zusammenmischen von Zutaten stellt im Kontext der Spielregeln nur dann einen entscheidenden Schritt dar, wenn das resultierende Produkt aus mind. 3 unterschiedlichen Zutaten besteht und dem Produkt eine eigens entwickelte Rezeptur zugrunde liegt. Beispiele: Backen von Back- und Konditoreiwaren, Einkochen von Marmelade, Käsen von Käse, Pressen von Öl, Rösten von Kaffee und Nüssen, Herstellung von Nudeln oder Mehl, Mischen saisonaler und selbst entwickelter Wildkräuter- oder Teemischungen, Herstellung von Schokolade, Brauen von Bier.

 
 

Die folgenden Schritte zählen nicht zu den entscheidenden Schritten im Wertschöpfungsprozess
 

  • Das Zusammenmischen von Zutaten stellt im Kontext der Spielregeln keinen entscheidenden Schritt dar, wenn das resultierende Produkt aus weniger als 3 unterschiedlichen Zutaten besteht und dem Produkt keine eigens entwickelte Rezeptur zugrunde liegt; Beispiele: Rosmarinsalz, Nussmischungen, Chiliöl, Hafer mit Leinsamen aus nicht-eigenem Anbau
  • Das Beigeben von Farbstoffen, Geschmacksverstärkern und Haltbarkeitsmachern zu Produkten,
  • Das reine Umfüllen, Verpacken und Etikettieren von Produkten,
  • Die Logistik (Distribution) und reine Vermarktung von Produkten.

 
 

Erzeuger*innen haben keinen Anspruch auf Ausnahmen zum Grundsatz der Direktvermarktung. Ausnahmen sind nur nur nach Rücksprache mit dem Marktschwärmer-Team und den Gastgeber*innen möglich. Die Kriterien für Ausnahmeregelungen folgen einem Entscheidungsprozess, der sich in der folgenden Übersicht nachvollziehen lässt: Entscheidungsbaum.
 
 
 

2. … sind verantwortlich für die wahrhaftige, vollständige und transparente Beschreibung ihres Betriebs, ihrer Produkte, ihrer Produktionsmethoden sowie für die Vermarktung ihrer Produkte an ihre Kund*innen, sowohl auf der Marktschwärmer-Plattform als auch während der Verteilungen; diese Verantwortung beinhaltet

  • transparente Angaben zu ihren Betrieben und Produktionsmethoden, etwa zur Haltung, zum Anbau, zur Verarbeitung und zur Herkunft der verwendeten Zutaten,
  • die Achtung rechtlicher Vorschriften zur Kennzeichnung, Haltbarkeit und Lagerung von Produkten sowie weiteren rechtlichen Vorgaben,
  • die korrekte und vollständige Angabe von Mengen, Qualität, Gewicht, Haltbarkeit, Allergenen und anderen Inhaltsstoffen ihrer Angebote sowie
  • die korrekte Übergabe ihrer Produkte an ihre Kund*innen inkl. der Wahrung von Kühlketten und anderer Hygienevorschriften.

 
 

Erzeuger*innen tragen die Kosten für begründete Stornierungen ihrer Produkte (z.B. aufgrund von Nichtlieferung, Qualitätsmängeln, verspäteter Lieferung). Der Ersatz eines bestellten Produktes durch ein anderes Produkt, etwa um Stornos zu vermeiden, ist ohne die Zustimmung von Kund*innen nicht möglich, sondern wird lediglich als kostenfreie Entschädigung empfohlen.

 
 
 

3. …sind bei den Verteilungen entweder persönlich anwesend oder lassen sich durch von ihnen fachlich geschulte Helfer*innen vertreten, um

  • vollständig Auskünfte über ihren Betrieb, ihre Produktionsmethoden und ihre Produkte geben zu können,
  • den Austausch mit Mitgliedern, Gastgeber*innen und anderen Erzeuger*innen zu ermöglichen und
  • die ordnungsgemäße Handhabung ihrer Produkte zu gewährleisten, insbesondere Kühl- und Tiefkühlprodukte; für Verstöße gegen rechtliche Vorgaben tragen die Erzeuger*innen selbst die Verantwortung, nicht die von ihnen eingesetzten Helfer*innen.

 
 

Erzeuger*innen verpflichten sich dazu, während der Verteilungen keinen illegalen Vorortverkauf/Barverkauf zu organisieren oder daran teilzunehmen.
 

 
 
 

4. …garantieren eine zuverlässige und planbare Zusammenarbeit mit den Schwärmereien, indem sie rechtzeitig und verbindlich die Rahmenbedingungen für ihre Teilnahme an Verkäufen und Verteilungen mit Gastgeber*innen abstimmen, den Bestand ihres Sortiments regelmäßig aktualisieren und ihre angebotenen Produkte in der auf der Marktschwärmer-Plattform ausgewiesenen Qualität und Menge liefern, sofern dies möglich ist. Ohne diesen Grundsatz einzuschränken, steht es Erzeuger*innen frei, realistische und erreichbare Mindestumsätze festzusetzen. 

 

Erzeuger*innen informieren Gastgeber*innen frühzeitig zu den folgenden Angelegenheiten: 

  • 2 Wochen im Voraus, wenn sie nicht an einer Verteilung teilnehmen können, bei der sie eingeplant sind,
  • 1 Monat im Voraus, wenn sie für längere Zeit (etwa saisonbedingt) nicht an Verteilungen teilnehmen können,
  • 2 Monate im Voraus, wenn sie die Zusammenarbeit mit einer Schwärmerei dauerhaft beenden wollen.

 
 
 

5. …weisen dem Marktschwärmer-Team alle für ihre Arbeit erforderlichen Dokumente, Genehmigungen und Zertifikate nach und aktualisieren diese bei Bedarf. Sie halten sich an geltende rechtliche Regelungen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln und zur Lebensmittelhygiene, verpflichten sich, ihre Produkte entsprechend zu liefern und ermöglichen auf Wunsch jederzeit Betriebsbesichtigungen, um die Transparenz zu gewährleisten.

 
 
 

6. …bringen sich in das Marktschwärmer-Netzwerk ein und sind offen für einen kollegialen, professionellen und wertschätzenden Austausch mit anderen Erzeuger*innen, ihren Kund*innen und dem Marktschwärmer-Team. Erzeuger*innen werden zudem ermutigt durch eigene Aktionen dazu beizutragen, das Marktschwärmer-Netzwerk bekannter zu machen, etwa durch Empfehlungen an andere Erzeuger*innen, das Anbieten von Hofbesuchen für ihre Kund*innen, Sonderaktionen in ihren Produktkatalogen oder durch eigene Presse- und Marketingarbeit.

 
 
 

7. … sind dazu angehalten, die Übergabe ihrer Produkte möglichst nachhaltig zu gestalten und, soweit es möglich ist, Verpackungen zu vermeiden, wiederverwendbare und umweltfreundliche Verpackungen zu nutzen, Fahrgemeinschaften mit anderen Erzeuger*innen zu bilden und mit einem Pfandsystem zu arbeiten.

 
 
 

8. …können an überregionalen Verkäufen als sogenannte “Gastschwärmer” in Schwärmereien teilnehmen, allerdings nicht häufiger als jede zweite Woche je Schwärmerei, sofern sie versandfähige Produkte anbieten und einen zuverlässigen und rechtzeitigen Versand garantieren können. Die Begrenzung auf einen zweiwöchentlichen Rhythmus ist notwendig, um den regionalen Fokus des Sortiments in den Schwärmereien zu gewährleisten. Sie legen ihre versandfähigen Produkte auf der Plattform im Versandkatalog an und akzeptieren die erhöhte Servicegebühr des Versandkatalogs für den Mehraufwand der Gastgeber*innen und des Marktschwärmer -Teams, der durch den Versand und die Nicht-Anwesenheit des Gastschwärmers bei Verteilungen entsteht.

 
 




 

 

 

 

Unsere Gastgeber*innen…

 
 

1. bereiten wöchentlich den Online-Verkauf ihrer Schwärmereien vor und sorgen für ein attraktives Sortiment. Dafür stehen sie im stetigen Austausch mit Erzeuger*innen, um deren Teilnahme abzustimmen und über Besonderheiten, etwa Angebotsengpässe aufgrund saisonaler, witterungsbedingter oder persönlicher Gründe, informiert zu bleiben. Vor Eröffnung des Verkaufs überprüfen Gastgeber*innen das Sortiment in ihren Schwärmereien hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den Marktschwärmer-Werten und -Spielregeln. Gastgeber*innen weisen Erzeuger*innen darauf hin, falls bestimmte Produkte diesen Kriterien nicht entsprechen und schalten diese nicht für den Verkauf in ihrer Schwärmerei frei.

 
 
 

2.…sorgen wöchentlich für die Rahmenbedingungen einer reibungslosen Übergabe der bestellten Produkte während der Verteilungen durch die Erzeuger*innen bzw. durch von diesen geschulten Helfer*innen. Gastgeber*innen sind die ersten Ansprechpartner*innen für Mitglieder und Erzeuger*innen, tragen zur Klärung von Fragen, Problemen und anderen Angelegenheiten bei und bestätigen gegenüber Mitgliedern den Erhalt ihrer Bestellungen bzw. vermerken, wenn Produkte nicht geliefert werden konnten. Im Anschluss an die Verteilungen schließen Gastgeber*innen die Verkaufswoche über die Online-Plattform ab und lösen somit u.a.die Stornierung von nicht gelieferten Produkten, die Auszahlung der Verkaufserlöse an die Erzeuger*innen sowie der Servicegebühr an das Marktschwärmer-Team und die Gastgeber*innen selbst aus.

 
 
 

3. …bieten ein vollständiges und vielfältiges Sortiment in ihren Schwärmereien an. Die Mindestanforderung an das Angebot für den wirtschaftlichen Betrieb einer Schwärmerei ist es, wöchentlich ein vollständiges regionales Grundsortiment anzubieten, bestehend aus den Produktkategorien Obst, Gemüse, frischem Fleisch, Molkereiprodukte (vorrangig Käse), Backwaren und Eiern. Gastgeber*innen suchen nach regionalen Erzeuger*innen, um etwaige Lücken im Sortiment zu schließen und um die Vielfalt des Angebots zu erhöhen. Falls eine der Kategorien aus dem Grundsortiment aus dem wöchentlichen Angebot ausscheiden sollte, informieren Gastgeber*innen das Marktschwärmer-Team darüber und suchen nach einem adäquaten Ersatz.

 
 

Gastgeber*innen verpflichten sich dazu, während der Verteilungen keinen illegalen Vorortverkauf/Barverkauf zu organisieren oder zuzulassen. Sie können das Angebot ihrer Schwärmereien aber durch bestimmte andere Service-Leistungen ergänzen:

  • Lieferdienst-Angebot (zusätzlich zu regulären Verteilungen),
  • Spät-Abholung oder Abholung am Folgetag (zusätzlich zu regulären Verteilungen),
  • Abholpunkte an einem anderen Standort (zusätzlich zu regulären Verteilungen), 
  • Vorpackservices und damit verbunde Schnellabholung,
  • mehrwöchige Vorverkäufe (auch parallel zu den wöchentlichen Verkäufen),
  • mehrere Verteilungen in einer Woche,
  • Gastschwärmer-Aktionen mit überregionalen Erzeuger*innen (max. 2x / Monat / Erzeuger*in).

 
 
 

4. …finden einen Standort in der Nachbarschaft für die Verteilungen der bestellten Produkte und legen in Abstimmung mit den Erzeuger*innen einen geeigneten zeitlichen Rahmen für die Verteilung fest, inklusive des Wochentags, der Tageszeit und eines ausreichend großen Zeitraum (mind. 1,5 Stunden).

  • wöchentlich für zwei bis drei Stunden verfügbar; kurz vor und während der Verteilungszeit,
  • mind. 40qm nutzbare Fläche,
  • Überdachung und Beleuchtung für kalte, dunkle und/oder nasse Tage,
  • Möglichkeit zum Ausladen und Parkplätze für Erzeuger*innen in der Nähe,
  • eine gute Erreichbarkeit für die Mitglieder der Schwärmerei.

 
Gastgeber*innen pflegen den Kontakt zu den Betreiber*innen des Standorts und einigen sich mit diesen auf eine praktikable und für alle Parteien zielführende Nutzungsvereinbarung.

 
 
 

5. …sind im regelmäßigen persönlichen Austausch mit Erzeuger*innen und informieren sich über deren Verfügbarkeiten, Produkte, Produktionsmethoden, besondere Merkmale, Interessen und Wünsche. Sie halten den Kontakt durch Betriebsbesuche, Telefonate, persönliche Gespräche oder im Rahmen von Erzeuger*innen-Treffen. Dabei achten Gastgeber*innen darauf, dass alle Erzeuger*innen sich der Prinzipien und den Spielregeln, des Marktschwärmer-Netzwerkes bewusst sind und danach handeln. Diese Informationen geben Gastgeber*innen an Mitglieder weiter, um die Erzeuger*innen in der Darstellung ihres Betriebs und bei ihren Verkäufen zu unterstützen.

 
 
 

6. …sorgen dafür, dass ihre Schwärmereien größere Bekanntheit erlangen und regelmäßig neue Mitglieder und Erzeuger*innen gewinnt, etwa durch werbliche oder andere öffentlichkeitswirksame Aktionen wie die Arbeit mit Kommunikationsmaterial, sozialen Medien oder Presseberichten. Dabei werden sie vom Marktschwärmer-Team unterstützt. Gastgeber*innen respektieren die Privatsphäre der Mitglieder ihrer Schwärmereien und verpflichten sich, persönliche Daten niemals zu anderen Zwecken als für die Organisation ihrer Schwärmereien zu verwenden.

 
 
 

7. ..suchen als wichtiger Teil der lokalen Lebensmittelversorgung aktiv den Austausch und die Zusammenarbeit mit möglichen Partner*innen und Unterstützer*innen, etwa Initiativen, Interessengruppen und Organisationen aus der Nachbarschaft, Gemeinde-Vertreter*innen (Rathaus, Quartiersmanagement u.a.). Sie stärken die Identifikation der Mitglieder ihrer Schwärmereien mit dem Marktschwärmer-Netzwerk durch Maßnahmen wie Hofbesuche, Verkostungen oder Nachbarschaftsfeste.

 
 
 

8. bringen sich aktiv in das Marktschwärmer-Netzwerk ein. Sie stehen im regelmäßigen und konstruktiven Kontakt mit dem Marktschwärmer-Team und suchen den Austausch und die Zusammenarbeit mit anderen Gastgeber*innen aus ihrer Region. Gastgeber*innen sind dazu angehalten, vor der Eröffnung ihrer eigenen Schwärmerei in anderen Schwärmereien bei Verteilungen zu hospitieren, um die Aufgaben als Gastgeber*in direkt vor Ort kennenzulernen.

 
 
 

9. informieren ihre Erzeuger*innen, die Mitglieder und das Marktschwärmer -Team rechtzeitig über Änderungen in ihrer Schwärmerei, damit diese sich darauf einstellen und sich ggf. um einen adäquaten Ersatz kümmern können: 

  • mind. 2 Wochen im Voraus, wenn eine Verteilung ausfallen muss, 
  • mind. 1 Monat im Voraus, wenn der Standort gewechselt werden muss,
  • mind. 2 Monate im Voraus, wenn die Zusammenarbeit mit bestimmten Erzeuger*innen beendet werden muss,
  • mind. 3 Monate im Voraus, wenn sie ihre Arbeit als Gastgeber*in der Schwärmerei beenden möchten.

 


 
 

 

 

 

Das Marktschwärmer-Team…

 

1. betreut und fördert Erzeuger*innen bei der Registrierung und dem Verkauf auf der Marktschwärmer-Plattform in fünf Schritten:

1) Erstkontakt und Registrierung,

2) Validierung des Betriebs beim Zahlungsdienstleister (beteiligte Personen, Dokumente),

3) Betriebsbeschreibung und Produktkatalog,

4) Freischaltung für den Verkauf sowie

5) aktiver Verkauf in einer oder mehreren Schwärmereien.

 
 
 

2.betreut und fördert Gastgeber*innen beim Aufbau und der Organisation ihrer Schwärmereien in sechs Schritten:

1) erster Kontakt und Kennenlernen,

2) Standortsuche,

3) Erzeuger*innensuche,

4) Mitgliedersuche,

5) Eröffnung,

6) aktive Schwärmerei und Weiterentwicklung.

 
 
 

3. betreibt die Marktschwärmer-Plattform und unterstützt Mitglieder, Erzeuger*innen und Gastgeber*innen bei technischen Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Plattform (z.B. bei Zahlungs- oder Anzeigefehlern); das Team nimmt Verbesserungsvorschläge zur Plattform auf, informiert über Updates und arbeitet kontinuierlich an der Optimierung des Nutzer*innen-Erlebnisses.

 
 
 

4. …unterrichtet Gastgeber*innen und Erzeuger*innen bzgl. der verpflichtenden Werte und Spielregeln des Marktschwärmer-Netzwerks und sichert die Einhaltung der Werte und Spielregeln auf der Marktschwärmer-Plattform und im Kontext der Marke “Marktschwärmer”. Das Marktschwärmer-Team definiert, aktualisiert und teilt im ständigen Austausch mit dem Netzwerk zum Zweck der Durchsetzung dieser Spielregeln transparente und konkrete Kriterienkataloge für das Profil von Marktschwärmer-Erzeuger*innen, Produkten und ggf. Ausnahmeregelungen. Das Marktschwärmer-Team verpflichtet sich die Interessen von Erzeuger*innen, Gastgeber*innen und Mitgliedern unvoreingenommen, ausgewogen und fair zu vertreten.

 
 
 

5. …informiert Erzeuger*innen und Gastgeber*innen regelmäßig über aktuelle Entwicklungen im Marktschwärmer-Netzwerk und fördert aktiv den Austausch, das Solidaritätsgefühl und die Zusammenarbeit zwischen Erzeuger*innen, Gastgeber*innen und dem Marktschwärmer-Team; das Marktschwärmer-Team stellt hierfür Funktionen auf der Plattform und geeignete Kanäle außerhalb der Plattform bereit.

 
 
 

6.verantwortet den reibungslosen Ablauf der Rechnungslegung und des Zahlungsverkehrs (mittels des Zahlungsdienstleisters MANGOPAY) für Erzeuger*innen, Gastgeber*innen, Mitglieder und das Marktschwärmer-Team; das Team verantwortet somit die rechtzeitige Vergütung der Erzeuger*innen und Gastgeber*innen als auch Rückzahlungen an Kund*innenen bei Stornierungen.

 
 
 

7. fördert die Bekanntheit des Marktschwärmer-Netzwerks durch aktive Kommunikations-, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Marketing-Maßnahmen, Partnerschaften mit anderen Organisationen und den Austausch mit Netzwerken, Interessenvertretungen und Bildungseinrichtungen; das Marktschwärmer-Team initiiert hierfür nicht nur zentrale Aktionen für das gesamte deutsche Netzwerk, sondern schult auch Gastgeber*innen in diesem Bereich und stellt ihnen Kommunikationsmaterial und andere Ressourcen zur Verfügung, um selbstständig ihre Schwärmereien bekannter zu machen.

 
 
 

8. …verschreibt sich der Förderung sozial, ökonomisch und ökologisch nachhaltiger Praktiken innerhalb des Marktschwärmer-Netzwerks und entwickelt hierfür Lösungsvorschläge, etwa hinsichtlich der Reduktion von Verpackungsmüll, Förderung von Mehrwegsystemen, intelligenten Logistiklösungen (kurze Wege, Fahrgemeinschaften), CO2-neutralen Lieferangeboten u.ä.

 
 
 

*aktuelle verbindliche Fassung vom 10.02.2022, ergänzend zu AGB und BGB